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CAS KJF
Systemisch Handeln in Schule und Familie

Diese Weiterbildung befähigt schulische Fachpersonen, lernhemmende Schwierigkeiten systemisch zu analysieren und gemeinsam mit relevanten Akteur:innen wirksam zu bearbeiten.

Basierend auf dem systemischen Ansatz bietet die Weiterbildung eine fundierte Auseinandersetzung mit schulischen Herausforderungen für Pädagog:innen, Schulpsycholog:innen, Sozialpädagog:innen, Schulsoziarbeiter:innen und Schulleitungen. Die Vernetzung von Schule und Familie eröffnet neue Wege zur Entwicklungsförderung der Lernenden und entlastet Eltern sowie Lehrpersonen.

​Die praxisnahe Weiterbildung vermittelt sichere Strategien und wirksame Methoden für den Schulalltag.

Start der Weiterbildung ist auf November 2025 geplant

Aufbau

Das CAS-Studium kombiniert Theorie, Praxis und Reflexion. Es umfasst insgesamt 176 Kontaktlektionen, verteilt auf folgende Elemente:

  • 9 Wochenendmodule mit Seminaren (Freitag/Samstag)

  • 6 Halbtage Gruppensupervision zur Reflexion der eigenen Praxis

  • 3 Halbtage Hospitation, in denen Teilnehmende sich gegenseitig begleiten und Feedback geben

  • 2 schriftliche Fallberichte zu präsentierten Fällen

  • 2 Video-Fallpräsentationen in der Supervision

  • 1 Abschlussarbeit, die in einer 30-minütigen Präsentation vorgestellt wird

 

Die Seminare decken verschiedene systemische Ansätze ab, von Beratungstechniken über Diagnostik bis hin zu konkreten Interventionen in Schule und Familie. Supervisionen und Hospitationen fördern den Praxisbezug und die persönliche Entwicklung.

Theoretische Ausrichtung

Die Weiterbildung basiert auf dem systemischen Ansatz und verbindet psychologische, pädagogische und sozialpädagogische Perspektiven. Der Fokus liegt auf Interaktionen in Schule und Familie.

Qualität

Die Weiterbildung folgt hohen Qualitätsstandards, mit regelmäßiger Evaluation, Supervisionen und einer praxisnahen Begleitung. Eine Ombudsstelle gewährleistet faire Abläufe.

Ziele

Das CAS qualifiziert Fachpersonen, um systemische Methoden in Schule und Familie anzuwenden. Ziel ist es, Lern- und Entwicklungsprozesse wirksam zu begleiten und Kooperationen zu stärken.

Interessiert?

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit Lebenslauf, Abschlusszeugnissen und einer Beschreibung der Motivation. Die Plätze sind begrenzt, eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Auskunft und weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat bei Barbara Kaufmann, 041 410 15 19, info@institut-kjf.ch,

Kosten

Die Kosten für die gesamte Weiterbildung betragen CHF 6'950.00. Darin enthalten sind die Seminare, Gruppensupervisionen und der Abschlusstag.

Anerkennung

Die Weiterbildung ist als „Certificate of Advanced Studies (CAS) KJF“ konzipiert und erfüllt die Anforderungen der Fachhochschulen und des Bundesgesetzes für Nachdiplomstudien.

Zulassung

Zugelassen sind Personen mit Hochschulabschluss oder gleichwertiger Qualifikation. Auch eine Zulassung „sur Dossier“ ist möglich, wenn fachspezifische Vorkenntnisse vorhanden sind.

Dauer

Das CAS-Studium dauert maximal zwei Jahre. Die Weiterbildung umfasst 176 Kontaktlektionen, inklusive Supervisionen und Hospitationen. Eine 90% Präsenzpflicht ist erforderlich.

Ombudsstelle

Das Institut KJF führt eine Ombudsstelle mit einer Ombudsperson. Die Ernennung und Abberufung der Ombudsperson erfolgt durch die Institutsleitung. Die Ombudsperson wird für ihre Tätigkeit nach Aufwand entschädigt. Die Ombudsstelle soll in Konflikt- und Beschwerdefällen im Institut KJF und in seinem Weiterbildungsbetrieb die erste Anlaufstelle sein, um so vor der Erhebung einer Beschwerde bei einer sanktionierenden oder gerichtlichen Instanz Abklärung, Vermittlung und Schlichtung zu ermöglichen. Zuständigkeit Die Ombudsstelle steht grundsätzlich allen zur Verfügung, die sich über eine Person oder über ein Gremium des Instituts beschweren möchten, insbesondere - allen Weiterzubildenden, - allen Dozierenden, - allen Weiterbildner/-innen - allen Funktionsträger/-innen des Instituts - allen Mitarbeiter/-innen des Instituts. Aufgaben Die Ombudsstelle erteilt bei Vorliegen von Beanstandungen Auskünfte in Fragen, die die Weiterbildung, die Lehre, die Analyse, die Therapie, die Kollegialität und den Betrieb des Instituts betreffen, insbesondere bei Geltendmachung einer Verletzung ethischer Prinzipien, wie sie in den Standesordnungen der Berufsverbände festgehalten sind. Im Konfliktfall nimmt die Ombudsstelle mit allen Beteiligten in geeigneter Form Kontakt auf, klärt das Anliegen sowie die vorgebrachten Sachverhalte ab und sucht eine gütliche Regelung zwischen den Beteiligten zu erwirken. Die Ombudsstelle dokumentiert die Klärung der Sachverhalte, den Verlauf der Vermittlung und die Reaktionen der Beteiligten auf die Empfehlungen der Ombudsstelle. Die Ombudsstelle informiert die Ratsuchenden oder Beschwerdeführenden über die Verfahrensmöglichkeiten im Falle einer Regelverletzung. Die Ombudsstelle teilt den Beteiligten den Abschluss einer Vermittlung in geeigneter Form mit. Die Akten werden sechs Monate nach Abschluss des entsprechenden Weiterbilungskurses, in allen übrigen Fällen ein Jahr nach Abschluss des Ombudsverfahrens vernichtet. Die Ombudsstelle untersteht der Schweigepflicht über die von den Beteiligten eingebrachten Äusserungen gegenüber Dritten, nicht aber gegenüber den Beteiligten. Voraussetzungen der Inanspruchnahme Wird ein Fehlverhalten bemängelt, welches unter die Schweigepflicht fällt, so ist die Entbindung von der Schweigepflicht vorzubringen. Ohne die notwendige Entbindung von der Schweigepflicht tritt die Ombudsstelle nicht auf die Vorwürfe ein. Alle am Institut Tätigen sind angehalten der Ombudsstelle Auskunft zu erhobenen Vorwürfen zu geben. Für die Dauer der Vermittlungsbemühungen der Ombudsstelle verpflichten sich die Beteiligten keine rechtlichen Verfahren einzuleiten, keine Drittpersonen über den Konflikt zu informieren und sich nicht durch Anwälte vertreten zu lassen. Die Dienstleistungen der Ombudsstelle sind für alle Beteiligten kostenlos. Die Adresse der Ombudsstelle ist beim Sekretariat (s. unten) erhältlich. Dieses Reglement wurde mit Beschluss der Institutsleitung vom 17.01.03 in Kraft gesetzt und am 13.12.2015 sowie am 31.07.2022 von der Institutsleitung überarbeitet.

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