Beschwerdekommission

Das Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG)1 verlangt in Art. 13 lit. G, dass "die verantwortliche Organisation über eine unabhängige und unparteiische Instanz verfügt, welche über Beschwerden der Personen in Weiterbildung in einem fairen Verfahren entscheidet."

Um dieser Vorgabe Rechnung zu tragen, hat sich das Institut KJF mit anderen Organisationen zu einer Vernetzungsgruppe zusammengeschlossen und gemeinsam mit diesen einer unabhänghängigben Beschwerdekommission diese Aufgabe übertragen.

Das Regelment der Beschwerdekommission finden Sie hier. Die Mitglieder der Beschwerdekommission und die Zustelladresse für Beschwerden finden Sie hier.

 

1)SR 935.81