Zulassung

Zur Weiterbildung zugelassen werden Personen, welche über eine abgeschlossene Grundausbildung in Medizin oder Psychologie verfügen sowie einer beruflichen Tätigkeit im psychosozialen oder therapeutischen Bereich nachgehen mit der Möglichkeit, eigene Therapien durchzuführen.
Personen mit einer Grundausbildung in Psychologie, welche den eidgenössischen Weiterbildungstitel Psychotherapie erwerben möchten, müssen zudem den Nachweis von genügenden Studienleistungen in klinischer Psychologie und Psychopathologie erbringen.

Der interdisziplinären Haltung des psychoanalytisch-systemischen Ansatzes verpflichtet können im Einzelfall auch Personen mit anderen Grundausbildungen aus den psychosozialen Arbeitsfeldern zugelassen werden.