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Aschluss und Anerkennung

 
 

Abschluss

 

Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten die TeilnehmerInnen das

Zertifikat «Kinder-, Jugendlichen- und Familientherapeut/in KJF».

Voraussetzungen dazu sind die kontinuierliche Teilnahme an den einzelnen Kurseinheiten «Wissen und Können», der Nachweis der Selbsterfahrung, der Supervision und genügender eigener therapeutischer Tätigkeit. Die verlangten Evaluationselemente müssen erfüllt und ein Jahr klinische Praxis muss absolviert sein.  Das Zertifikat bestätigt den erfolgreichen Abschluss der vierjährigen Weiterbildung und führt die besuchten Weiterbildungseinheiten detailliert auf.

 

Das Institut für Kinder-, Jugendlichen- und Familientherapie Luzern verleiht den Titel

 

Master of Advanced Studies, MAS

in psychoanalytisch-systemischer Psychotherapie mit Schwerpunkt

Kinder, Jugendliche und Familien,

 

wenn die WeiterbildungsteilnehmerInnen während des vierjährigen Weiterbildungskurses folgende Weiterbildungselemente erfüllen:

 

 

Weiterbildungselement

Std.

ECTS

Theorie: Wissen und Können

420

16

Vor- und Nachbereitung der Theoriemodule, Tagesprotokolle schreiben, obligatorische Fachlektüre, Lesegruppen                                   

 250

10

Säuglings- und Kleinkinderbeobachtung: Gruppensitzungen, Beobachtungssitzungen, Protokolle                                      

 150

 6

Selbsterfahrung, mind. 150 im Einzelsetting                                            

 200

8

Supervision, mindestens 50 im Einzelsetting                                      

 200

 8

Eigene therapeutische Tätigkeit                                                            

 400

16

3 Therapieberichte                                                                             

   85

 3

Evaluationselemente (mündliche Fallvorstellung, Lerntagebuch, Bezugspersonengespräche, Therapiebericht besprechen)                      

   30

 1

Total                                                                                        mind.

1735

68

 

 

Anerkennung

 

Der erfolgreiche Abschluss aller Weiterbildungselemente führt zum Fachtitel "Fachpsychologe/Fachpsychologin für Psychotherapie FSP", "Psychotherapeut/in SBAP." oder wird an die spezialärztliche Weiterbildung der FMH angerechnet.